Vergütungen an GesGeschäftsführer für Geschäftsführungstätigkeiten bei Schwestergesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
1) Die Ausübung einer Nebentätigkeit bei einer anderen Gesellschaft kann ohne Absenkung des Gehalts bei der Anstellungskörperschaft,
die den Geschäftsführer zunächst angestellt hatte, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn durch die Nebentätigkeit
die geschuldete Arbeitskraft nur noch in vermindertem Umfang erbracht wird.
2) Die Gehaltsanpassung beim Festgehalt wird nicht durch einen Verzicht des Geschäftsführers auf Tantiemen ausgeglichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 414 Nr. 7 EFG 2003 S. 488 EFG 2003 S. 488 Nr. 7 INF 2003 S. 212 Nr. 6 MAAAB-08872
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.