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FG Köln Urteil v. - 13 K 5425/00 EFG 2002 S. 46

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a Abs 3, KStG § 8 Abs 3

Körperschaften:

Behandlung einer erneuten Pensionszusage nach vorangegangener Beendigung des Dienstverhältnisses

Leitsatz

1) Eine Versorgungszusage ist - trotz entsprechender Vereinbarung - nicht als Fortführung einer früheren Versorgungszusage anzusehen, wenn das Dienstverhältnis zwischenzeitlich beendet worden war.

2) Allerdings ist für die Ermittlung des Teilwertes der Versorgungszusage die zuvor abgeleistete Dienstzeit einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 46
EFG 2002 S. 46 Nr. 1
XAAAB-08864

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