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FG Köln Urteil v. - 13 K 1337/92

Gesetze: AStG § 7, KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, AO 1977 § 42

Körperschaften:

Gestaltungsmissbrauch bei zwischengeschalteter Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1) Eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit bzw. deren Fehlen ist ein gewichtiges Indiz, dass für oder gegen eine ungewöhnliche Gestaltung bzw. für oder gegen wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Einschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft spricht.

2) Eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft schließt einen Gestaltungsmißbrauch aber nicht per se aus. Wesentlich ist, ob die Kapitalgesellschaft im Rahmen der im Inland eingegangenen Verpflichtungen tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, d. h. unternehmerische, insbesondere über bloße Verwaltungs- und Rechtshandlungen hinausgehende Aktivitäten ausübt.

3) Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 42 AO erfüllt, wird die Anwendung dieser Vorschrift nicht durch die Regelungen der §§ 7 ff. AStG verdrängt.

4) Die Grundsätze über verdeckte Gewinnausschüttungen sind neben § 42 AO anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-08849

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