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FG Köln Urteil v. - 13 K 1261/1996

Gesetze: GmbHG § 54 Abs 3, KStG 1977 § 8 a, KStG 1977 § 29 Abs 1, KStG 1977 § 30 Abs 2 Nr 4

Körperschaften:

Behandlung eines Agios an eine GmbH vor Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister

Leitsatz

Wird im Hinblick auf eine im Vorjahr beschlossene Kapitalerhöhung auch bereits in diesem Jahr ein Agio an eine GmbH geleistet, wird aber die Kapitalerhöhung erst im Folgejahr im Handelsregister eingetragen, so ist das Agio bis zur Eintragung körperschaftsteuerlich nicht als EK 02, sondern als Fremdkapital zu behandeln und zum Eintragungsstichtag dem EK 04 zuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 865 Nr. 16
TAAAB-08848

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