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FG Köln Beschluss v. - 11 V 1672/98 EFG 2000 S. 216

Gesetze: EStG § 36 Abs 2 Satz 2 Nr 2, EStG § 37, EStG § 39a Abs 1 Nr 5b

Verfahren:

Einkommensteuervorauszahlungen können unabhängig von überwiegend dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünften festgesetzt werden

Leitsatz

Der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen steht nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige ausschließlich (positive) Einkünfte bezieht, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. § 38 Abs. 1 Satz 1 EStG, nach der bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, ist insofern keine abschließende Regelung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 216
AAAAB-08837

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