Zuordnung von Schuldzinsen bei einem aus zwei Eigentumswohnungen bestehenden Gebäude, bei dem eine Wohnung selbstgenutzt und
die andere fremdvermietet wird.
Leitsatz
1) Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Steuerpflichtiger bei entsprechender Eintragung der Grunddienstbarkeiten im Grundbuch
den Großteil seiner aufgenommenen Fremdmittel der fremdvermieteten Wohnung zuordnet.
2) Die vom BFH für als Doppelhäuser errichtete Gebäude aufgestellten Rechtsgrundsätze, wonach die Kosten im Verhältnis der
Wohn-/Nutzflächen aufzuteilen sind, sind bei der Errichtung von Eigentumswohnungen nicht anzuwenden, da diese sonderrechtsfähige
Wirtschaftsgüter bilden, die selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 792 Nr. 15 EFG 2001 S. 736 YAAAB-08816
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