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FG Köln Beschluss v. - 10 V 7639/00

Gesetze: FGO § 33 Abs 1, FGO § 33 Abs 1 Nr 1, FGO § 114, InsO § 13

Rechtsschutz

Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag

Leitsatz

1) Für den Rechtsschutz gegen einen vom FA gestellten Insolvenzantrag ist der Rechtsweg zum Finanzgericht eröffnet.

2) Vorläufiger Rechtsschutz wird durch eine einstweilige Anordnung gewährt, da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Verwaltungsakt ist.

3) Der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, daß im Wege der einstweiligen Anordnung das Ergebnis des Hauptverfahrens vorweggenommen wird.

Fundstelle(n):
LAAAB-08803

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