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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 6724/00 EFG 2001 S. 711

Gesetze: BRAGO § 24

Kostenerstattung

Verdienen einer Erledigungsgebühr

Leitsatz

1) Die Erledigungsgebühr setzt eine über die allgemeine Prozessführung hinausgehende, nicht unwesentliche Tätigkeit voraus, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits herbeiführt.

2) Äußerungen des Prozessbevollmächtigten in der Literatur und die Führung von Parallelverfahren sowie die Einverständniserklärung des Bevollmächtigten zur Zurückstellung des Verfahrens im Hinblick auf Parallelverfahren rechtfertigen noch keine Erledigungsgebühr.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 711
RAAAB-08801

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