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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 4123/00

Gesetze: GKG § 5

Gerichtskosten

Zulässigkeitsanforderungen an eine Erinnerung

Leitsatz

Die Erinnerung ist unzulässig, wenn ihr kein konkretes Rechtsschutzbegehren zu entnehmen ist. Der Erinnerungsführer hat keinen Anspruch darauf, dass das Gericht das Rechenwerk des Kostenbeamten in vollem Umfang nachprüft, ohne dass der Erinnerungsführer darlegen müsste, in welchen Punkten er sich beschwert fühlt.

Fundstelle(n):
UAAAB-08797

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