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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 2303/00 EFG 2001 S. 1073

Gesetze: GKG § 5 Abs 2GKG § 5 Abs 2 S 3GKG § 25 Abs 2GKG § 25 Abs 2 S 3GKG § 25 Abs 3GKG § 25 Abs 3 S 1GKG § 25 Abs 3 S 1 Hs 2 GKG § 5 Abs 1

Gerichtskostenrecht

Einwendungen gegen Streitwert-Festsetzung

Leitsatz

1) Ein richterlicher Streitwertbeschluss erwächst nicht in Rechtskraft.

2) Die Änderung einer fehlerhaften (richterlichen) Streitwert-Festsetzung ist nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache bzw. deren anderweitiger Erledigung zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1073
WAAAB-08792

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