Abgrenzung eines einheitlichen von mehreren selbständigen Gewerbebetrieben
Leitsatz
1) Die Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebes erfordert - in Abgrenzung zu mehreren mitunternehmerisch geführten Gewerbebetrieben
- eine vollkommene Eigenständigkeit des einzelnen Betriebs.
2) Zu den Kriterien der Eigenständigkeit eines einzelnen von mehreren Betrieben gehört, dass die Betriebe von verschiedenen
Inhabern geführt werden, z.B. Ehemann und -frau, dass kein Personal ausgetauscht wird und dass die Hauptlieferanten die Betriebe
strikt getrennt behandeln. Allein unschädlich sind Zweifel an der steuerrechtlichen Wirksamkeit von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen,
sowie eine nicht immer sauber getrennte Verbuchung der die einzelnen Betriebe betreffenden Geschäftsvorfälle, die erst beim
Jahresabschluß richtig gestellt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 168 Nr. 3 EFG 2002 S. 39 EFG 2002 S. 39 Nr. 1 MAAAB-08752
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.