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FG Köln Urteil v. - 10 K 2595/95 EFG 2002 S. 953

Gesetze: BpO (St) § 4 Abs 3 AO 1977 § 196

Verfahren:

Erweiterung der Prüfungsanordnung

Leitsatz

1) Eine Erweiterungsanordnung kann auch nach Abschluss der eigentlichen Prüfungshandlungen im Betrieb bis zur Beendigung der Betriebsprüfung nachgeholt werden.

2) Für die Erweiterung des Prüfungszeitraums bei Mittelbetrieben über drei Besteuerungszeiträume hinaus aus dem Gesichtspunkt nicht unerheblicher Steuernachforderungen ist ein Betrag in Höhe von 3.000 DM aus sämtlichen Steuerarten eines Veranlagungszeitraums als geeigneter Anhaltspunkt anzusehen.

3) Bei der Beurteilung der voraussichtlichen Steuernachforderungen müssen mehr Umstände für als gegen ihre Annahme sprechen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 953
EFG 2002 S. 953 Nr. 15
DAAAB-08742

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