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FG Köln Urteil v. - 8 K 2638/00

Gesetze: FGO § 55 Abs 1, FGO § 55 Abs 2, FGO § 47 Abs 1, DVStB § 28 Abs 1, DVStB § 28 Abs 1 Satz 3, FGO § 47 Abs 1, AO 1977 § 348 Nr 3

Steuerberaterprüfung

Klagefrist gegen mündlich bekanntgegebene Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung

Leitsatz

Die Klagefrist gegen die mündlich bekanntgegebene Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 DVStB beträgt einen Monat. Das -berechtigte- Verlangen nach weiterer Begründung der Entscheidung hat keinen Einfluß auf den Beginn der Klagefrist. § 55 Abs. 1 und 2 FGO finden keine -auch keine analoge- Anwendung auf den Lauf dieser Frist.

Fundstelle(n):
SAAAB-08711

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