Keine Fahrtkostenpauschale bei Fahrten zu Fortbildungsmaßnahmen
Leitsatz
1. Bei Fahrten zu Fortbildungsmaßnahmen, die freiwillig ohne Weisung des Arbeitgebers erfolgen, sind die tatsächlichen Kfz-Kosten
zu berücksichtigen, auch wenn sich die Fortbildungsmaßnahme am Ort der Arbeitsstätte befindet.
2. Die Fahrtkostenpauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nur anwendbar, wenn die Arbeitsstätte zum Zweck eines Arbeitseinsatzes
angefahren wird.
3. Als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nur diejenigen anzusehen, die zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes unternommen
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-08704
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