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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 772/96 EFG 2002 S. 420

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1

Wareneinkaufskredit als Dauerschuld

Leitsatz

  1. Ein Kredit zur Finanzierung des Wareneinkaufs, dessen Tilgung erst nach Zahlungseingang zeitlich versetzt ohne Zuordnung zur ursprünglichen Kreditgewährung erfolgt, so dass der Kreditnehmer ständig über einen gewissen Mindestkredit verfügen kann, ist als Dauerschuld zu qualifizieren.

  2. Objektgebundene Kredite zur Finanzierung des Wareneinsatzes sind keine Dauerschulden.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 420
EFG 2002 S. 420 Nr. 7
SAAAB-08695

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