Vercharterung und Vermittlung von Flugzeugen als Liebhaberei
Leitsatz
Bei neu gegründeten Gewerbebetrieben können Anlaufverluste dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten
Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wird, von vornherein nicht
dazu geeignet ist, nachhaltig Gewinne abzuwerfen.
Beim Erwerb eines Flugzeugs zum Zwecke der Vercharterung und des Einsatzes als Vorführmaschine im Rahmen eines Vermittlungsvertrages
zum Verkauf von Flugzeugen dieses Typs, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Anlaufverluste verursachende
Betrieb des Steuerpflichtigen in der Absicht aufgenommen wurde, Gewinne zu erzielen.
Wenn ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht beggonnen hat, gehört auch die Abwicklung des Betriebes
bis hin zur Veräußerung noch zum gewerblichen Bereich.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Liebhaberei darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie ein Steuerpflichtiger
seine Verluste finanziert.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 901 Nr. 17 EAAAB-08691
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