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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 933/01

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56

Wiedereinsetzung bei unvollständig übermittelter Klageschrift

Leitsatz

1. Durch einen unvollständigen Schriftsatz, dem die Unterschrift fehlt, ist die Schriftform nicht gewahrt.

2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unvollständiger Übermittlung eines Telefax muss der Bevollmächtigte substantiiert ausführen, dass Vorkehrungen in seinem Büro getroffen worden sind, um Übertragungsfehler bei der Bedienung des Faxgerätes durch Mitarbeiter zuverlässig zu vermeiden.

Fundstelle(n):
AAAAB-08675

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