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Hessisches Finanzgericht  v. - 7 K 874/98

Gesetze: EG Art. 234, Pos. 8471 KN, Pos. 8473 KN, Pos. 3215 KN

Zolltarifliche Einordnung von Druckerpatronen

Leitsatz

( = Vorlagefrage)

  1. Ist eine Tintenkartusche dadurch, daß sie ausschließlich in einem bestimmten Drucker eingesetzt werden kann als Teil bzw. Zubehör des Druckers anzusehen oder stellt das Kunststoffgehäuse nur die handelsübliche Verpackung für die Druckertinte dar, die als die einzutarifierende Ware anzusehen ist?

  2. Tintenkartuschen sind als eigenständige Waren zu behandeln, die nicht vom Wortlaut der Position 3215 KN erfaßt werden.

Fundstelle(n):
QAAAB-08674

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