Gesetze: EWG-VO Nr. 646/89, Zolltarif Kap 84 KN Pos. 9006 Zolltarif Kap 84 KN Pos.8471
Zolltarifliche Eingruppierung eines Lasergraphics Film Recorders
Leitsatz
Die angloamerikanisch als Lasergraphics Film Recorder (LFR) bezeichneten Geräte, die dazu dienen, ein in einem PC hergestelltes/bearbeitetes
Bild zu dokumentieren, sind zolltariflich als Datenverarbeitungsausgabegeräte der Warenposition 8471 9290 KN zuzuordnen.
Bei der Herstellung von Bildern liegt ein Datenverarbeitungsausgabegerät vor, wenn damit lediglich ein von der Datenverarbeitungsanlage
erzeugtes Bild auf lichtempfindliches Material gebracht wird, ohne das Bild selbst zu erzeugen.
Fundstelle(n): CAAAB-08670
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