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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 1600/97

Gesetze: Zolltarif Kap. 84, KN Pos. 8471, KN Pos. 9006

Fehlende eigenständige Datenverarbeitungsfunktion bei einem Ausgabegerät auf Mikrofiche

Leitsatz

  1. Ein Gerät, dessen Funktion darin besteht, die aus einem Zentralrechner stammenden Daten in einer bestimmten Form (z.B. Mikrofiches) auszugeben und insbesondere über die Indizierung für die weitere Nutzung wieder auffindbar zu machen, ist als Ausgabebestandteil einer Datenverarbeitungsanlage und nicht als eigene Datenverarbeitungsanlage anzusehen.

  2. Der Umstand, wie es ein Gerät technisch bewältigt, um die von einer Zentraleinheit stammenden Daten für die Anlage auf zu bereiten ist zolltariflich unerheblich.

  3. Ein Gerät, das im sog. Offline-Betrieb arbeitet und nur die Tätigkeiten ausführt, die es auch im Online-Betrieb vornehmen würde, erfüllt keine eigenständige Funktion, die es ohne die Zentraleinheit ausüben könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-08665

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