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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 216/03

Gesetze: UStG § 6a, UStG § 18e, UStG § 4 Nr. 1b, UStG § 6a Abs. 1, UStDV § 17 Abs. 2 Nr. 4, UStDV § 17c

Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Leitsatz

1. Der Belegnachweis nach § 17a Abs.1 UStDV kann nicht durch eine mündliche, sondern nur durch eine schriftliche Versicherung geführt werden, die bei dem Beginn der Beförderungen des Gegenstandes der Lieferung durch den Abnehmer vorliegen muss.

2. Ein auf der Rechnung angebrachter Vermerk des Lieferanten, wonach das Fahrzeug ”ins Ausland” ausgeführt werde, ersetzt die erforderliche schriftliche Versicherung des Abnehmers nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAB-08658

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