1. Hinterziehung der Umsatzsteuer führt nur dann zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn über die Umsatzsteuerhinterziehung
hinaus, die lediglich das Steuerschuldverhältnis des hinterziehenden Unternehmens zum Finanzamt betrifft, Scheinlieferungen
bzw. Karusselllieferungen vorliegen.
2. Die Gründung einer GmbH zum Zwecke der Umsatzsteuerhinterziehung enthält noch nicht die für die Versagung des Vorsteuerabzugs
erforderlichen konkreten Anhaltspunkte dafür, dass an den Leistungsempfänger nur Scheinlieferungen ausgeführt werden.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1206 EFG 2003 S. 1206 Nr. 16 YAAAB-08654
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