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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 1949/00

Gesetze: UStG § 3a Abs. 1UStG § 3a Abs. 4 Nr. 2UStG § 3a Abs. 4 Nr. 5AO § 12 EG-Richtlinie 77/388/EWG Art. 9 Abs. 1

Leistungsort bei Partnervermittlung

Leitsatz

1. Kontaktanzeigen zur Vermittlung von Partnern sind keine Werbeleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 2 UStG.

2. Das zur Verfügung stellen von Daten über partnersuchende Interessenten, die sich auf Kontaktanzeigen gemeldet haben, stellt keine Überlassung von Informationen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 5 UStG dar.

3. Das zur Verfügung stellen von Telefon-, Fax- und Briefdiensten sowie die Möglichkeit, sich bei Bedarf Räume servieren zulassen um diese dann für Besprechungen mit Kunden zu nutzen, reicht für die Begründung einer Betriebstätte nicht aus.

Fundstelle(n):
KAAAB-08637

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