Kontenpfändung als geeignete Vollstreckungsmaßnahme
Leitsatz
Bei Auswahl der Vollstreckungsmaßnahmen greift der Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs erst ein, wenn mehrere gleich
geeignete Mittel vorhanden sind.
Der Aufwand und die Kostenintensität einer Vollstreckungsmaßnahme können insbesondere bei einer angespannten Vermögenssituation,
die eine zügige Beitreibung der Steuerforderungen gebietet , die Kontenpfändung als das einzige geeignete Mittel erscheinen
lassen.
Stellt sich die Pfändung eines Bankkontos als die effizienteste Vollstreckungsmaßnahme dar, kann das Finanzamt nicht auf die
vom Erfolg her unsichere Sachpfändung in das Vermögen des Steuerschuldners verwiesen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAB-08610
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