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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 6035/98

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Darlehensgewährung an einen illiquiden Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Die Gewährung eines ungesicherten Darlehens an einen illiquiden Gesellschafter ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.

  2. Die Nichtauszahlung von Darlehenszinsen und deren bloße Verbuchung als Verbindlichkeit ist ein Indiz für ein nicht ernstlich gewolltes Darlehen.

Fundstelle(n):
ZAAAB-08606

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