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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 5077/98

Gesetze: AO § 227, AO § 163

Erlaß bei nachlässiger Versäumis der Einspruchsfrist

Leitsatz

  1. Rechtfolgen, die durch die Nachlässigkeit des Steuerpflichtigen entstehen, können durch den Erlaß nicht wieder ausgeräumt werden.

  2. Auch die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften Steuerfestsetzung ist im Billigkeitsverfahren nur möglich, wenn der Steuerpflichtige daran gehindert oder es ihm unzumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.

Fundstelle(n):
VAAAB-08603

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