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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 2965/98 EFG 2000 S. 1013

Gesetze: EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f

Abgrenzung eines Kapitalkontos von einem verdeckten Darlehenskonto der Gesellschafter - steuerpflichtige Veräußerung in Form eines tauschähnlichen Umsatzes i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG

Leitsatz

  1. Die Einlage eines Wirtschaftsgutes ist dann als steuerpflichtige Veräußerung i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG anzusehen, wenn der Gegenwert in der Bilanz als Forderung des Einlegenden gegen die Gesellschaft erscheint.

  2. Die Einrichtung eines zusätzlichen Kapitalkontos bei einer KG auf dem lediglich Gewinn- ohne Verlustanteile gebucht werden, ist ein Indiz für das Vorliegen eines verdeckten Darlehenskontos. .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1013
GAAAB-08592

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