Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1182/98 EFG 2000 S. 756
Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 Nr. 2
Investitionszulage bei verpachteten Tankstellen
Leitsatz
1. Zum Vorliegen einer Betriebsstätte bedarf es der tatsächlichen Verfügungsmacht des Investors über die betrieblichen Anlagen
und Einrichtungen sowie die Ausübung einer eigengewerblichen Tätigkeit mit oder in diesen Anlagen.
2. Ein Tankstellenpächter der die Wartungs- und Betriebskosten der Tankstelle sowie die Personalverantwortung trägt, übt regelmäßig
auch dann eine eigengewerbliche Tätigkeit aus, wenn er Kraftstoffe im Namen und für Rechnung des Verpächters auf Provisionsbasis
verkauft.
3. Die investitionszulagenrechtliche Beurteilung rechtlich selbständiger Unternehmen als Einheit ist nur dann zulässig, wenn
sie personell und sachlich miteinander verbunden sind.
4. Anlagevermögen eines vermieteten Unternehmens erfüllt nicht die Zugehörigkeitsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 InvZulG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 756 RAAAB-08584
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