Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften
Leitsatz
1. Angehörige der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen haben keinen ausländerrechtlichen
Status in der Bundesrepublik Deutschland und damit keinen Anspruch auf Kindergeld.
2. Bei Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erfolgt die steuerliche Entlastung für Kinder ausschließlich
über die Kinderfreibeträge.
3. Ausländer ohne ein dauerndes Bleiberecht haben Anspruch auf eine der Menschenwürde entsprechende Grundversorgung und auf
eine der steuerlichen Leistungsfähigkeit entsprechende steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte, aber keinen verfassungsrechtlich
gesicherten Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1313 EFG 2002 S. 1313 Nr. 20 CAAAB-08576
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