Örtliche Zuständigkeit bei nachträglicher
Verlegung des Betriebssitzes
Leitsatz
1. Nach dem Gesetzeszweck des
§ 180 Abs. 1 Nr. 2b
AO in der Fassung des StMBG vom soll eine
einmal begründete Zuständigkeit des betriebsnäheren Finanzamts
für die Gewinnfeststellung eines Gewerbebetriebes erhalten bleiben.
2. Umstände, die nach dem
Schluss des Gewinnermittlungszeitraums eintreten (z.B. eine Verlegung des
Wohnsitzes oder des Betriebes oder eine Betriebsaufgabe) beeinflussen die
Zuständigkeit nicht mehr
3. Ein Verpflichtungsbegehren wird
von
§ 127 AO nicht
erfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1270 EFG 2002 S. 1270 Nr. 20 IAAAB-08574
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