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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 2803/01 EFG 2002 S. 867

Gesetze: GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

Streitwert bei Grundbesitzwertfeststellungen

Leitsatz

Der Streitwert für die Grundbesitzwertfeststellung ist mit einem Pauschalsatz von 10 % des streitigen Wertunterschiedes zu bestimmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 867
EFG 2002 S. 867 Nr. 13
NAAAB-08568

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