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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 2K 2838/97

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Sprachkurs als Fortbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Sprachkurs, bei dem erweiterte, aber keine berufsspezifischen Sprachkenntnisse vermittelt werden, können im Einzelfall als Fortbildungskosten anerkannt werden, wenn der Sprachkurs in sachlicher und zeitlicher Hinsicht in ausreichend konkretem Zusammenhang zur Berufsausübung steht.

Fundstelle(n):
RAAAB-08545

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