Offenbare Unrichtigkeit bei Übersehen eines Vordruckfeldes
Leitsatz
Eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit in Form eines mechanischen Versehens liegt vor, wenn das Finanzamt bei der Gewährung
von Eigenheimzulage für mehrere Anspruchsberechtigte abweichend von der eindeutigen Regelung des § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG einem
Anspruchsberechtigten die volle Eigenheimzulage gewährt, obwohl aus dem Berechnungsbogen erkennbar ist, daß der Bearbeiter
die tatsächlichen Verhältnisse zutreffend erkannt und rechtlich gewürdigt hat.
Hat der Bedienstete bei der Bearbeitung eines Antrages im Anschluß an eine Eintragung eine weitere Eintragung nicht vorgenommen,
obwohl die Vordruckgestaltung einen ausdrücklichen Verweis auf das Ausfüllen dieses Vordruckfeldes enthält, stellt dies bei
Bestehen einer klaren Rechtslage regelmäßig eine offenbare Unrichtigkeit in Form des Übersehens eines Bearbeitungsvorgangs
dar.
Der Umstand, daß die Eigenheimzulage mehrmals gezahlt wurde, läßt keinen Rückschluß auf eine über die Bescheiderstellung hinausgehende,
weitergehende Überprüfung der Tatbestandsmerkmale durch den Beklagten zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 983 MAAAB-08538
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