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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 391/02 EFG 2002 S. 1606

Gesetze: EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6

Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs

Leitsatz

1. Der Höhe des Kinder- und des Betreuungsfreibetrages in 2000 sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit von Kinder- und Betreuungsfreibetrag ist die Belastung des Einkommens und nicht dessen gleichmäßige Entlastung zu überprüfen.

3. Die Progressionswirkung von Kinder- und Betreuungsfreibetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1606
EFG 2002 S. 1606 Nr. 24
KÖSDI 2003 S. 13631 Nr. 3
DAAAB-08502

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