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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 3423/98 EFG 2000 S. 530

Gesetze: AO § 12, InvZulG § 2

Investitionszulagenrechtliche Betriebsstätte bei einem Fuhrbetrieb

Leitsatz

1. Bei einem Fuhrbetrieb liegt am Standort der Fahrzeuge eine Betriebsstätte vor, wenn dort ein Raum für die anstehenden unternehmerischen Tätigkeiten zur Verfügung steht.

2. Zur Begründung der Verfügungsmacht über einen Raum ist das Vorliegen eines Mietvertrages nicht zwingend erforderlich, es genügt eine allgemeinrechtliche Absicherung.

3. Eine nur untergeordnete betriebliche Nutzung des Raumes steht einer Anerkennung als Betriebsstätte nicht entgegen.

4. Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Nutzung sind um so geringer, je mehr sich die gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen Anlage vollzieht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 530
GAAAB-08498

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