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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 2783/96

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, FGO § 84, AO § 101, AO § 15 Abs. 1 Nr. 2, AO § 15 Abs. 2 Nr. 1

Aussageverweigerung der Ehefrau im Zusammenhang mit der steuerlichen Geltendmachung von Unterhaltszahlungen durch den Ehemann

Leitsatz

1. Im Rahmen der steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau hat diese ein Aussageverweigerungsrecht über ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse.

2. Eine auf Grund der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts bestehende Ungewissheit über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der unterstützten Person gehen zu Lasten dessen, der den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen begehrt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
IAAAB-08493

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