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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 197/99

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Wiederbeschaffung von Hausrat bei Aussiedlern aus den ehemaligen Ostgebieten

Leitsatz

  1. Ein unabwendbares Ereignis aus Gründen politischer Verfolgung liegt vor, wenn ein Verbleiben im Heimatland mit Gefahren für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit des Steuerpflichtigen verbunden wäre oder wenn durch die Intensität und Schwere der Behinderung die Menschenwürde verletzt wird und die Erschwernisse über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates eines Steuerpflichtigen aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinnehmen müssen.

  2. Bei Aussiedlern aus den ehemaligen Ostblockstaaten ist nach dem in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Verbleiben im Heimatland mit Gefahren für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Steuerpflichtigen verbunden ist bzw. der Steuerpflichtige im Heimatland ständiger staatlicher Diskriminierung und politischem Druck zum Verlassendes Landes ausgesetzt war.

  3. Zum Nachweis staatlicher Diskriminierung bedarf es einer substantiierten Darlegung und Glaubhaftmachung der individuellen Lebensumstände, ein Verweis auf allgemeine Feststellungen die andere Jahre betreffen reicht nicht aus.

Fundstelle(n):
VAAAB-08467

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