Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bei Wohnraumvermietung.
Leitsatz
1. Die Vermietung einer Wohnung im Zusammenhang mit dem Verzicht auf einen bestehenden Nießbrauch unter gleichzeitiger Einräumung
einer dauernden Last stellt nicht zwangsläufig einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar.
2. Die Gestaltung wird auch nicht dadurch rechtsmissbräuchlich, dass die Kaltmiete zu nahezu 100% aus der dauernden Last bezahlt
werden kann.
3. Die spätere Umwandlung eines dinglichen Nutzungsrechts in ein Mietverhältnis ist grundsätzlich zulässig, wenn eine klare
Abkopplung des neuen Rechtsverhältnisses von dem alten Nutzungsrecht vorliegt.
4. Neben der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter dem Vorbehalt eines lebenslänglichen (unentgeltlichen) Nutzungsrechts
können Eltern ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen und sich ferner die Nutznießung
des übertragenen Gegenstandes entweder unentgeltlich oder entgeltlich sichern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 955 Nr. 15 RAAAB-08464
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