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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 2342/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1

Kurs für Entspannungstechnik als Fortbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Kurs in Entspannungstechnik und Konfliktmanagement sind wegen der allgemein persönlichkeitsbildenden Elemente bei einer Flugbegleiterin grundsätzlich nicht als Fortbildungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAB-08457

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