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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 3911/98 EFG 2000 S. 624

Gesetze: EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1, LStDV § 2

Lohnsteuerhaftung bei überzahltem Lohn

Leitsatz

  1. Überzahlte Gehaltsteile die als Barlohn an die Arbeitnehmer geflossen sind, stellen für diese Arbeitslohn dar. Dabei ist es unerheblich, inwieweit der Arbeitgeber die Absicht hatte, seine Arbeitnehmer zu bereichern.

  2. Eine Leistung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer ist bereits dann als Arbeitslohn zu werten, wenn die Leistung aufgrund eines tatsächlichen Zusammenhangs zwischen Einnahme und Dienstleistung als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft anzusehen ist, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 624
ZAAAB-08444

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