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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 3717/98 EFG 2001 S. 1244

Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

Leitsatz

Die Rückgabe von Diamanten gegen Zahlung des ursprünglich entrichteten Kaufpreises zuzüglich 10 % Mehrerlösentschädigung und die Rückgabe von Diamanten gegen Kauf eines wertvolleren Diamanten im Rahmen einer sog. Umtauschaktion stellt keine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1244
MAAAB-08431

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