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Finanzgericht Hamburg  v. - III 108/03

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3, FGO § 65 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 2

Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage; schriftliche Prozessvollmacht als Prozesshandlungsvoraussetzung

Leitsatz

1. Wird dem Gericht keine schriftliche Prozessvollmacht vorgelegt, ist die von dem Bevollmächtigten vorgenommene Prozesshandlung unwirksam.

2. Entspricht eine Klage endgültig nicht den Anforderungen des § 65 Abs. 1 S. 1 FGO ist sie unzulässig.

Fundstelle(n):
NAAAB-08422

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