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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 260/00

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

Leitsatz

Die unzutreffende tarifliche Einreihung einer Ware ist für den Zollschuldner erkennbar, wenn über die tarifliche Einreihung der Ware eine Entscheidung des EuGH vorliegt, die vor der Einfuhrabfertigung veröffentlicht worden ist.

Fundstelle(n):
OAAAB-08358

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