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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 197/00

Gesetze: ZK Art. 37 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 1 ZK Art. 204 Abs. 1 ZK Art. 203 Abs. 3 ZK-DVO a.F. Art. 719 Abs. 10

Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Die vorübergehende Verwendung eines Fahrzeuges durch einen Dritten entgegen Art. 719 Abs. 10 lit b ZK-DVO a.F. erschöpft sich in dem Verstoß gegen diese Vorschrift. Entziehungscharakter hat diese Verhaltensweise nicht.

Fundstelle(n):
EAAAB-08357

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