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Finanzgericht Hamburg  v. - II 327/02

Gesetze: EStG § 9, EStG § 10e Abs. 6

Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Leitsatz

Kosten für eine Zwischenfinanzierung, die im Zusammenhang mit dem Neuerwerb eines Eigenheims aufgrund beruflich veranlassten Umzugs für die Zeit bis zur Veräußerung des Eigenheims am bisherigen Wohnort entstehen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie können soweit sie vor der erstmaligen Nutzung des neuen Eigenheims entstehen, als Vorkosten gemäß § 10e Abs. 6 EStG abzugsfähig sein

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
GAAAB-08352

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