Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - IV 166/99

Gesetze: EGV 3665/87 Art. 3 EGV 3665/87 Art. 11 EGV 3665/87 Art. 47 Abs. 1 EGV 1041/67 Art. 1 EGV 1041/67 Art. 10 EGV 2110/73 Art. 8 EGV 192 Art. 13 Abs. 1 EGV 800/99 Art. 49 Abs. 1

Ausfuhranmeldung ist kein Erstattungsantrag

Leitsatz

Zwar beginnt das Erstattungsverfahren bereits mit der Annahme der Ausfuhranmeldung für Erstattungszwecke. Beantragt wird die Ausfuhrerstattung indes erst mit dem schriftlichen Antrag im Sinne des Art. 47 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87. Allein der Umstand, dass der Ausführer eine Ausfuhranmeldung eingereicht hat, die falsche Angaben enthält, kann deshalb nicht die Verhängung einer Sanktion nach Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz 2 VO (EWG) Nr. 3665/87 rechtfertigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAB-08286

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen