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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 58/00 EFG 2003 S. 719

Gesetze: FGO § 137, FGO § 138 Abs. 1

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Die Vorschrift des § 137 FGO ist auch im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 719
EFG 2003 S. 719 Nr. 10
ZAAAB-08282

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