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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 468/01

Gesetze: EStG § 9

Aufwendungen für Sprachkurs in Spanien sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für Spanisch-Sprachkurs in Andalusien sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn keine ausschließlich berufliche Veranlassung vorliegt, und viel Freiraum für touristische Nutzung gegeben ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAB-08269

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