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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 42/99

Gesetze: EGV 3035/80 Art. 8 Abs. 1 EGV 3035/80 Art. 8 Abs. 5 MOG § 10 Abs. 1 MOG § 10 Abs. 3 VwVfG § 48 Abs. 4

Rückforderung von Ausfuhrerstattung

Leitsatz

Verarbeitungserzeugnisse im Sinne des Art. 8 Ans. 1 VO (EWG) Nr. 3035/89 sind die Einsatzprodukte, die unmittelbar Eingang in das auszuführende Erzeugnis finden.

Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG ist von der Behörde auch dann zu beachten, wenn sie den mit dem Einspruch angegriffenen Verwaltungsakt im Rahmen des Einspruchsverfahrens verbösert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-08255

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