Zeitraum für die Ermittlung der AfA auf die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Leitsatz
Die AfA auf bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter ist bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
und einer Aufstockung der Buchwerte nach § 14 UmwStG nicht unter Heranziehung der bisher in der umgewandelten Kapitalgesellschaft
zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu berechnen. Vielmehr muss dem durch die Aufstockung zum Ausdruck gebrachtem
tatsächlichen höheren Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes durch Verlängerung der Abschreibungsdauer Rechnung getragen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 101 Nr. 2 EFG 2003 S. 57 EFG 2003 S. 57 Nr. 1 XAAAB-08222
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